Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung
Im Rahmen der medizinischen Versorgung erbringen wir für Sie medizinische Leistungen, die der behandelnde Haus- oder Facharzt mit einer „Verordnung häusliche Krankenpflege“ anordnet. Leistungen dieser Art werden auch unter dem Oberbegriff "Behandlungspflege" zusammen gefasst. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Krankenversicherung und nicht durch die Pflegeversicherung.
Wichtig zu wissen:
Jeder Patient (auch wer nicht pflegebedürftig ist) hat hierauf Anspruch. Voraussetzung ist, dass die Anordnung eines Arztes vorliegt und keine andere Person im Haushalt diese Hilfen erbringen kann. Mit der Durchführung beauftragen Sie als Patient Ihre Diakoniestation. Wir reichen die Verordnung des Arztes zur Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse ein.
Beispiele für Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege sind:
- Medikamente stellen und verabreichen
- Verbände bei Wunden
- Injektionen
- Blutdruckmessen
- Blutzuckermessung
- Versorgung eines Druckgeschwüres (Dekubitus)
- Einlauf / Klistier
- Versorgung eines suprapubischen Katheter
- Stomabehandlung
- Wechseln und Pflege der Trachealkanüle
- Kompressionsverbände
- An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anleitung eines Angehörigen oder anderer Person bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit